Praxis Dr. Neuefeind und Dr. Wanke

Haben Sie sich schon einmal Gedanken über Ihre Impfungen gemacht?

Es gibt eine Vielzahl von Krankheiten, vor denen wir durch Impfungen geschützt werden können. Dies setzt allerdings bei einigen Impfungen voraus, dass sie regelmäßig aufgefrischt werden. Es lohnt sich, einen Blick in Ihre Impfdokumente, die Sie immer sorgfältig aufbewahren sollten, zu werfen, um die Impfungen rechtzeitig aufzufrischen.

Dies gilt auch für Reisen in fremde Länder, bei denen es manchmal ratsam oder auch erforderlich ist, zusätzliche Impfungen durchzuführen.

Aktuell sollten sich vor allem Menschen über 60 Jahre und auch solche unter 60 Jahren, die unter Zuckerkrankheit, chronischer Bronchitis, Asthma oder Autoimmunkrankheiten leiden , gegen Grippe impfen lassen.

Ein Tipp: Führen Sie nicht die Originalunterlagen in der Tasche mit sich, sondern eine Kopie und bewahren das Original zu Hause auf. Denn bei fehlender Dokumentation müssten die Impfungen alle erneuert werden, um einen sicheren Impfschutz zu gewährleisten.

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Gesundheitsvorsorge ist eine Untersuchung, die zur Früherkennung von Krankheiten des Herz- Kreislaufsystems, wie z. B. Bluthochdruck oder Verkalkung von Gefäßen des Herzens oder des Gehirns und deren Risikofaktoren wie Übergewicht, Zuckerkrankheit oder Erhöhung des Cholesterins dient.

Zu der Untersuchung gehört eine Blutabnahme zur Bestimmung des Blutzuckers und des Cholesterins, sowie eine Ganzkörperuntersuchung durch den Arzt.

Bei rechtzeitiger Erkennung der Risikofaktoren und Massnahmen zur Veränderung des Lebensstils können Spätveränderungen wie Herzinfarkt, Schlaganfall, Erblindung durch Zuckerkrankheit oder Nierenversagen vermieden werden.

Die Untersuchung wird ab dem 36.Lebensjahr von den Krankenkassen alle 2 Jahre für Sie bei Inanspruchnahme bezahlt.

 

Hautkrebs- Screening wird zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Haut durchgeführt. Hierbei wird die Haut des gesamten Körpers einschließlich der einsehbaren Schleimhäute begutachtet.

Bei auffälligen Veränderungen wird eine Zweituntersuchung und falls notwendig eine Entfernung der suspekten Hautveränderung durch den Hautarzt veranlasst.

Die Untersuchung wird alle 2 Jahre ab dem 36. Lebensjahr, bei vielen Krankenkassen aber auch schon früher von Ihrer Krankenkasse übernommen.